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Wirtschaftshilfen kommen auch in Lockdown 4 zu spät und sind wenig treffsicher!

 

Deshalb fordern wir:

  • Sofortige Möglichkeit der Antragsstellung für den Härtefallfonds
  • Wiedereinführung eines treffsicheren Ausfallbonus
  • sofortige Stundungsmöglichkeit aller Steuerforderungen und Sozialversicherungsbeiträge
  • sofortige Akontozahlung von €1000,- pro MitarbeiterIn für Lockdown-betroffene Betriebe, um die Auszahlung des Weihnachtsgelds zu ermöglichen
  • steuerfreier Geschenkgutschein, um meist abgesagte Weihnachtsfeiern zu kompensieren
  • aufgrund des Totalversagens bei den Wirtschaftshilfen in der Coronazeit  - den Rücktritt des Finanzministers Gernot Blümel

Der Regierung ist die Pandemie völlig entglitten. Als einziges Land in Europa muss Österreich in einen harten Lockdown gehen. Die momentane Situation ist für Selbstständige in Österreich nicht nur unzumutbar, sondern drängt viele von ihnen an den finanziellen Abgrund. 

Trotz Lockdown in der umsatzstärksten Zeit des Jahres, lässt die Bundesregierung - allen voran Finanzminister Blümel - Zeit verstreichen und sieht zu, wie viele Betriebe auf den Abgrund zusteuern.

Im Folgenden gehen wir auf die durch die Bundesregierung verursachten Missstände und unsere Forderungen näher ein:

Was hat die Regierung verabsäumt:

  • Trotz Anträge der SPÖ auf Verlängerung des Härtefallfonds, ist dieser mit Ende September ersatzlos ausgelaufen. 1,5 Monate später muss der Härtefallfonds reaktiviert werden – aber mit großer zeitlicher Verzögerung – die Hilfen können lt. Homepage der WKÖ erst mit 16.12.2021 beantragt werden – also erst nach Ende des Lockdowns – die Unternehmen haben aber jetzt schon Einnahmeausfälle es fehlt die Liquidität in vielen Betrieben, die noch immer unter den Folgen des vorherigen Lockdowns leiden (Österreich gehört zu den Ländern mit den längsten Lockdowns in der gesamten EU). Sie brauchen das Geld eigentlich spätestens zum Ende der Woche. Wenn aber erst ab 16.12.2021 beantragt werden kann, werden viele der Betriebe bis Weihnachten keinen Cent sehen. Hier handelt es sich Großteils um die EPU – also genau jene, die die Corona Krise besonders hart getroffen hat.

 

  • Auch der Ausfallbonus wurde als Instrument abgeschafft und muss nun wieder eingeführt werden – es gibt 48h nach Verhängung des Lockdowns noch immer keine Richtlinie geschweige denn eine Antragsmöglichkeit für den Ausfallbonus. Unklar ist auch, ob diese Hilfe weiterhin an eine Arbeitsplatzgarantie geknüpft ist – das wäre für die Beschäftigten wichtig. Im ersten Lockdown hat die Bundesregierung mit der Streichung der Entschädigungszahlungen binnen 3 Wochen 200.000 Menschen arbeitslos gemacht. Wenn hier nicht bald Klarheit herrscht, droht eine solche Entwicklung bei Gastro- und Tourismusbetrieben und auch im Handel.

 

Besonders beunruhigend ist aber, dass der Ausfallbonus nur bei einem 40% Umsatzrückgang zum vergleichbaren Monat in 2019 gewährt werden soll. Nun dauert der Lockdown im Nov 2021 9 Tage, somit weniger als 30% der 30 Tage im November. Die überwiegende Mehrheit der Betriebe wird daher bei gleichmäßiger Umsatzverteilung über das Monat unter -40% liegen und damit überhaupt keinen Ausfallbonus beziehen können!

 

  • Liquidität: Sowohl Härtefallfonds wie auch Ausfallbonus können mangels Vorbereitung von Seiten der Bundesregierung frühestens im nächsten Jahr fließen; die Betriebe haben aber große Warenmengen vordisponiert (Handel für Weihnachtsgeschäft, Gastro für Weihnachtsfeiern etc., Christkindlmärkte für das Jahresgeschäft etc.), müssen jetzt neben laufenden Löhnen und Gehältern auch die Weihnachtsremuneration und die Raten aus den COVID-Stundungen bei Finanzamt und Sozialversicherung zahlen. Die Betriebe brauchen sofort Liquidität und Stundung bei Finanz und Sozialversicherung.
  • Weihnachtsfeiern können wegen Lockdown nicht stattfinden. Die Begünstigung im Jahr 2020, dass stattdessen der dafür vorgesehene Steuerfreibetrag auf Seiten der Arbeitnehmer:innen steuerfrei bezahlt werden kann, gibt es aber nicht.

 

Was jetzt zu tun wäre:

Schluss mit der Bürokratie und dem ewigen Warten auf finanzielle Hilfen.

  • Wir fordern die sofortige Stundung aller Steuerforderungen an die Unternehmen um Liquidität im Betrieb zu halten. Zusätzlich braucht es sofortige Stundungen für alle Zahlungen an Sozialversicherungsträger. Beide Stundungen müssen bis Ende Februar 2022 gelten- denn nach dem Lockdown brauchen die Unternehmen einige Wochen, um wieder zahlungsfähig zu werden.

 

  • Wir fordern eine sofortige Akontozahlung von 1.000 Euro pro Mitarbeiter:in an alle Betriebe, die vom Lockdown betroffen sind um das Weihnachtsgeld abzusichern. Nur so ist das Weihnachtsgeld nicht mehr in Gefahr, dass in den nächsten Tagen ausbezahlt werden soll. EPU sollen die 1.000 Euro für den/die Unternehmer:in selbst erhalten; das Akonto für den/die Unternehmer:in selbst kann mit der späteren Härtefallfondsförderung gegengerechnet werden.

    Die Akontozahlung soll mit der Veranlagung für das Jahr 2021 in die Gesamtbetrachtung einfließen. Wenn ein Betrieb unter Einrechnung dieser Förderung (Akontos) mehr Gewinn als 2019 gemacht hat, muss der überschießende Teil rückerstattet werden. Sollte auch mit diesen Zahlungen der Gesamtbetrag geringer als 2019 sein, sollen die Betriebe die Möglichkeit haben die Differenz auf Antrag in den Steuererklärungen 2021 nachfordern zu können. So kann es nicht mehr zu Überförderungen für einzelne Unternehmen kommen, wie das etwa 2020 bei MediaMarkt oder KTM im ersten Lockdown der Fall war.
  • Steuerfreie Geschenkgutscheine statt Weihnachtsfeier für Arbeitnehmer:innen – Analog zu 2020 soll der steuerfreie Betrag für Weihnachtsgeschenke an Arbeitnehmer:innen um die bisher steuerfreien Beträge für die Weihnachtsfeiern erhöht werden. Eine Einschränkung, dass es sich um Gutscheine handeln muss, die nur im stationären Handel einlösbar sind (ev. auch bei Click&Collect), ist dabei unbedingt anzudenken.

 

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