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Herabsetzen der SVS-Beiträge? So geht's!

Manfred Rieger, der Spartenobmann im Tourismus und in der Freizeitwirtschaft des Sozialdemokratischen Wirtschaftsverbandes NÖ.

„In diesen Tagen werden die Vorschreibungen der SVS für das das Jahr 2021 verschickt – und mit ihnen die Nachverrechnung für 2018. Dieses Geschäftsjahr wird als Grundlage für die Jahresberechnung 2021 herangezogen – die Krankenkasse ermittelt nämlich die Berechnung der vorläufigen Beiträge mit den Einkünften des drittvorangegangenen Kalenderjahres“, erklärt Manfred Rieger, der Spartenobmann im Tourismus und in der Freizeitwirtschaft des Sozialdemokratischen Wirtschaftsverbandes NÖ.

„Wenn klar ist, dass der Verdienst aus 2018 im Jahr 2021 nicht erreicht werden kann, ist es möglich, einen Antrag auf Herabsetzung auf den prognostizierten Gewinn zu stellen. Dies geht sehr einfach und schnell mittels Handysignatur, die auf jeder Bezirkshauptmannschaft freigeschaltet werden kann. Damit loggt man sich beim Unternehmensservice Portal (USP.gv.at) ein – dann SVS auswählen, in der Rubrik ‚neu berechnen‘ den selbst prognostizierten Gewinn eingeben, ‚Berechnen‘ klicken, Antrag einbringen – fertig!“

Auf dem Unternehmensservice Portal finden sich auch sämtliche Daten Ihres Unternehmens: Kontoauszüge der ÖGK, FA, SVS, Unbedenklichkeitsbescheinigungen, Transparenzdatenbank, Gewerbeanmeldung und vieles mehr.

Weiterführender Link zur SVS: Herabsetzen der Beitragsgrundlage

 

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