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Ab Mai: Eine Berechtigung für alle freien Gewerbe

Ein Herrenschneider darf nun auch Damenröcke anfertigen, der Damenschneider einen Smoking und darüber hinaus Mieder.

Die Reform der Gewerbeordnung bringt eine echte Liberalisierung bei den freien Gewerben und unterstützt damit vor allem GründerInnen und Eine-Person-Unternehmen.

Ab Mai 2018 gilt sie endlich: die einheitliche Gewerbeberechtigung für alle freien Gewerbe. SPÖ und SWV haben sich lange für die sogenannte Single License eingesetzt, im vergangenen Sommer wurde diese schließlich im Rahmen eines Gesamtpakets im Nationalrat beschlossen. Nach dem Wegfall der Teilgewerbe und der Ausweitung der Nebenrechte tritt damit nun die wichtigste Neuerung der Gewerbeordnung in Kraft.

Wer bereits eine Gewerbeberechtigung für ein freies Gewerbe hat, darf somit auch alle anderen freien Gewerbe ohne zusätzliche Gewerbelizenz ausüben. Eine Nageldesignerin muss demnach keine zusätzliche Gewerbeberechtigung haben, um Fotos für ihre Social-Media-Seite zu machen.

Erst wenn ein Jahresumsatz von 30 Prozent überschritten wird, muss jedes zusätzliche Gewerbe beim Gewerbeinformationssystem (GISA) bekanntgegeben werden.

Bundesgebühren fallen weg

Die Gewerbeanmeldung und -ummeldung, der GISA-Auszug und das Anlagenverfahren sind ebenfalls ab Mai gebührenfrei. Das gilt auch für den Zugang zum Online-Gewerberegister GISA.

Keine Teilgewerbe mehr

Bereits 2017 wurde die Zahl der reglementierten Gewerbe von 80 auf 75 gesenkt. Die Arbeitsvermittlung und Erzeugung von kosmetischen Artikeln wurde freigegeben, einige Textilgewerbe wurden zusammengelegt. Herrenschneider dürfen nun auch Damenröcke anfertigen, Damenschneider einen Smoking. Der Orthopädie-Schuhmacher erhielt die Lizenz, auch normale Schustertätigkeiten zu verrichten.

Die teilreglementierten Gewerbe sind entfallen. Der Großteil wurde zu freien Gewerben, nur Betonschneiden und Betonbohren sowie der Erdbau wurden dem Baugewerbe zugeordnet.

Nebenrechte ausgeweitet

Auch die Nebenrechte wurden ausgeweitet. Bei reglementierten Gewerben können bis zu 15 Prozent der Auftragssumme in einem anderen reglementierten Gewerbe ohne Erfordernis einer zusätzlichen Gewerbeberechtigung erwirtschaftet werden.

  • Beispiel für ein reglementiertes Gewerbe: Ein Tischler darf bis zu 15 Prozent pro Auftrag Steckdosen in der von ihm gebauten Küche anbringen.
  • Beispiel für ein freies Gewerbe: Eine Werbeagentur darf bis zu 30 Prozent pro Jahresumsatz Grafikdesign anbieten.
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